Meterriss beim Hausbau.
Der Meterriss ist eine Markierung, hier Oberkante Fertigfußboden (OKFFB).
Meterriss. Wer bringt die Markierungen an?
2015 haben wir den Text geschrieben, inzwischen wurde die VOB mehrfach überarbeitet. Das Thema wichtige Anbringung von Meterrissen ist immer noch aktuell. Wird die Markierung kostenlos zur Verfügung gestellt?
Diese Frage führt häufig zu Auseinandersetzungen auf Baustellen während des Hausbaus. In vielen Fällen werden auf Baustellen keine Markierungen im Haus angefertigt.
Wer ist für die Ausführung der Markierungen zuständig?
Wer muss die Meterriss-Markierung anbringen? Viele Behauptungen stehen im Raum:
Meterrisse sind Sache vom:
- Bauherren
- Architekten
- Bauleiter
- Bauunternehmer
- Verputzer
- Vermesser
- Fensterbauer
- Elektriker
- Estrichleger
- Fliesenleger
- Schreiner
- Treppenbauer
- Heizung-Lüftung-Sanitär-Unternehmen
Wenn jeder Handwerker seinen eigenen Meterpunkt setzen würde, hätten wir am Ende Gebäude mit krummen Höhenlagen – fast wie Hundertwasser‑Häuser.
Die Realität sieht leider anders aus: Beim Bau vieler Einfamilienhäuser wird ohne Bauleiter, ohne Werk‑ und Detailplanung und häufig auch ohne eindeutige Höhenmarkierungen gearbeitet. Viele Beteiligte wissen heute nicht mehr, was ein Meterriss überhaupt ist oder wofür er benötigt wird.
Ein Meterriss wird nach Fertigstellung des Rohbaus 1,00 m über der geplanten Fertigfußbodenhöhe (OKFF + 1,00 m) auf die Wände übertragen. Diese Markierung ist die verbindliche Referenzhöhe für alle Folgegewerke – vom Fensterbauer über den Elektriker bis zum Treppenbauer.
Eingemessen wird die Markierung mit einem Flächenlaser oder einem Nivelliergerät. Die Markierung dient als Referenzhöhe für alle folgenden Gewerke.
Der Meterriss bzw. Meterpunkt ist nach Fertigstellung des Rohbaus die verbindliche Höhenvorgabe für sämtliche Handwerker. Davon hängen unter anderem die korrekten Montagehöhen für Elektroinstallationen (Schalter, Steckdosen), Sanitäranschlüsse (WC, Armaturen, Abflüsse), Türzargen, Holztreppen, Estrichaufbauten, Fliesenarbeiten sowie der Einbau von Haus‑ und Balkontüren ab.
Die DIN 1961:2019‑09 (VOB/B) legt in § 3 Abs. 2 fest, dass der Auftraggeber die notwendigen Höhenfestpunkte bereitzustellen hat. Damit ist eindeutig geregelt: Der Bezugspunkt für die Einmessung der Baugrube wird durch einen Vermesser im Auftrag des Bauherrn hergestellt. Diese Leistung ist Bestandteil der Grundvermessung und der Absteckung des Gebäudes vor Baubeginn.
Mit Fertigstellung des Rohbaus sollte der Bauherr denselben Vermesser erneut beauftragen, die Meterpunkte im Gebäude anzubringen. Erst danach können alle Folgegewerke ihre Arbeiten exakt ausführen – etwa Fensterbauer, Elektriker, Verputzer, Estrichleger, Fliesenleger, Schreiner für Innentüren oder Treppenbauer.
Die Erstellung von Höhenfestpunkten muss vom Bauherrn beauftragt werden, es sei denn ein Generalunternehmer hat dies in seinem Leistungspaket.
Die Pflicht zur Herstellung der Höhenfestpunkte (Meterriss) liegt nach VOB/B § 3 Abs. 2 beim Auftraggeber. Handwerker müssen die vorhandenen Meterpunkte nutzen und bei fehlenden oder unklaren Höhenmarken gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B schriftlich Bedenken anmelden.
Zu den Nebenleistungen nach DIN 18299:2023‑09, Abschnitt 4.1.3, gehören Messungen für das Ausführen und Abrechnen der eigenen Arbeiten sowie das Herstellen und Unterhalten von Absteckzeichen. Diese Messpflicht bezieht sich ausschließlich auf das jeweilige Gewerk und ersetzt nicht die Pflicht des Auftraggebers, die erforderlichen Höhenfestpunkte (Meterriss) bereitzustellen.
Sind im Gebäude keine Höhenmarken vorhanden, muss der Auftragnehmer gemäß VOB/B § 4 Abs. 3 schriftlich Bedenken anmelden. Die VOB/C‑Normen – z. B. DIN 18355 Abschnitt 3.1.2 – bestätigen diese Pflicht ausdrücklich für fehlende Bezugspunkte.
Fazit Meterriss:
Auf jeder Baustelle muss ein Meterriss bzw. ein eindeutiger Meterpunkt vorhanden sein, damit alle Gewerke die genaue Höhe des fertigen Fußbodens (FFB) kennen. Nur so können Bauteile wie Türen, Fenster, Schalter, Sanitäranschlüsse oder Treppenstufen in der richtigen Höhe eingebaut werden. Ein fehlender oder falscher Meterpunkt führt schnell zu Funktionsproblemen, falschen Höhenlagen und vermeidbaren Baumängeln.
Achtung: Normen und Vorschriften regelmäßig prüfen
Bau‑Normen, technische Regeln und Herstellervorgaben ändern sich laufend. Informationen können daher schnell veralten. Eine Gewähr für die in diesem Beitrag genannten Angaben kann nicht übernommen werden.
Bitte prüfen Sie für Ihren konkreten Anwendungsfall stets die aktuell gültigen Normen, Vorschriften, Bauordnungen, Gesetze, Herstellerrichtlinien und Verordnungen.
Hinweis: Ergänzungsband 2023 zur VOB/C
Der VOB‑Ergänzungsband 2023 aktualisiert die Gesamtausgabe 2019 durch die Aufnahme neuer oder überarbeiteter ATV‑Normen (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) aus Hoch‑ und Tiefbau sowie der DIN 18299. Insgesamt enthält der Ergänzungsband 21 überarbeitete oder neue ATV.
Ein Ergänzungsband erscheint immer dann, wenn neue ATV fertiggestellt wurden, die Teile A und B der VOB jedoch noch nicht in einer neuen Gesamtausgabe vorliegen oder nur geringfügig geändert wurden. Der Ergänzungsband gilt zusammen mit der Gesamtausgabe 2019.
Was wurde im Ergänzungsband 2023 überarbeitet?
Der Ergänzungsband 2023 enthält:
3 neue ATV
- ATV DIN 18326 – Abdichtungsarbeiten mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen
- ATV DIN 18327 – Abdichtungsarbeiten mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen
- ATV DIN 18328 – Abdichtungsarbeiten für nicht genutzte und genutzte Dächer
18 überarbeitete ATV
(z. B. aus den Bereichen Erdarbeiten, Betonarbeiten, Mauerarbeiten, Putz‑ und Trockenbau, Estrich, Fliesen, Metallbau, Dachdeckungen, Straßenbau usw.)
Die genaue Liste ist lang, aber die Kernaussage lautet: Alle Abdichtungsnormen wurden neu strukturiert, viele bestehende ATV wurden an aktuelle technische Regeln angepasst, die DIN 18299 wurde ebenfalls überarbeitet.
FAQ zum Meterriss
Was ist ein Meterriss und wofür wird er benötigt?
Ein Meterriss ist eine dauerhaft markierte Höhenlinie im Gebäude, die exakt 1,00 m über der fertigen Fußbodenoberkante (FFB) liegt.
Er dient als verbindliche Bezugshöhe für alle Gewerke, damit Estrich, Türen, Fenster, Treppen und Installationen auf einer einheitlichen Höhe ausgeführt werden können.
Wer legt den Meterriss fest und wann sollte er erstellt werden?
Der Meterriss wird in der Regel vom Vermesser oder Bauleiter gesetzt. Er sollte vor Beginn der Ausbauarbeiten erstellt werden, spätestens jedoch bevor Estrich, Innenputz oder Installationen ausgeführt werden. Nur so ist gewährleistet, dass alle Gewerke auf dieselbe Referenzhöhe zurückgreifen.
Wo wird der Meterriss im Gebäude angebracht?
Der Meterriss wird gut sichtbar und dauerhaft an tragenden Bauteilen angebracht, meist an Beton- oder Mauerwerkswänden. Er sollte in jedem Geschoss vorhanden sein, damit Höhenabweichungen frühzeitig erkannt und ausgeglichen werden können.
Was passiert, wenn kein Meterriss vorhanden ist?
Fehlt der Meterriss, arbeiten die Gewerke oft mit eigenen, voneinander abweichenden Bezugspunkten. Das führt zu typischen Fehlern wie:
ungleichen Türhöhen
falschen Brüstungshöhen
schiefen Treppenanschlüssen
unpassenden Installationshöhen
Unebenheiten zwischen Räumen Ein fehlender Meterriss ist eine der häufigsten Ursachen für Höhenfehler im Innenausbau.
Warum ist der Meterriss für die Bauüberwachung so wichtig?
Der Meterriss ermöglicht es dem Bauleiter oder Gutachter, Höhenkontrollen schnell und eindeutig durchzuführen. Abweichungen beim Estrich, bei Türöffnungen oder bei der Rohbauhöhe lassen sich sofort erkennen.
Damit ist der Meterriss ein zentrales Werkzeug, um Baufehler frühzeitig zu vermeiden und die Ausführung normgerecht und planmäßig zu überwachen.
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