Meterriss. Wer muss beim Hausbau die Höhenfestpunkte im Haus die Meterrisse anbringen?

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Meterriss
Meterriss-Plaketten. Der Meterriss ist eine Markierung, hier Oberkante Fertigfußboden.

Meterriss. Wer bringt die Meterrisse an?


2015 haben wir den Text geschrieben, inzwischen wurde die VOB überarbeitet.
Das Thema ist immer noch aktuell. Wird der Meterriss kostenlos zur Verfügung gestellt? Diese Frage führt häufig zu Auseinandersetzungen auf Baustellen während des Hausbaus. In vielen Fällen werden auf Baustellen keine Meterrisse im Haus angefertigt.

Wer ist für die Ausführung vom Meterriss zuständig?

Wer muss den Meterriss anbringen? Viele Behauptungen stehen im Raum:

Ist Sache vom:

  • Bauherren
  • Architekten
  • Bauleiter
  • Bauunternehmer
  • Verputzer
  • Vermesser
  • Fensterbauer
  • Elektriker
  • Estrichleger
  • Fliesenleger
  • Schreiner
  • Treppenbauer
  • Heizung-Lüftung-Sanitär-Unternehmen


Wenn jeder Handwerker für sich diese Markierung setzt hätten wir bald überall schöne Hundertwasser Häuser.

Die Realität ist eine andere. Es werden oftmals beim Bau von Einfamilienhäusern komplette Baustellen ohne Bauleiter und ohne Werk- und Detailplanung und ohne Höhenmarkierungen abgewickelt. Viele wissen gar nicht mehr, was ein Meterriss überhaupt ist. Meterrisse werden nach der Erstellung des Rohbaus 1,​00 m über der noch nicht erstellten Fertigfußbodenhöhe (OKFF +1,​00 m) auf Wände aufgebracht. Eingemessen wird der Meterriss mit einem Flächenlaser oder einem Nivelliergerät.

Der Meterriss ist eine Referenzhöhe.

Der Meterriss ist die Referenzhöhe für alle Handwerker nach Rohbau-Fertigstellung. Installationen und deren Montagehöhe, Elektroinstallationen wie Schalter und Steckdosen, Sanitäreinrichtungen WC, Armaturen und Abflüsse, Türzargen, Holztreppen, die Höhe des Fußbodens, die Fliesenarbeiten, der Einbau von Haustüren und Balkontüren, sind vom Meterriss abhängig.

Die DIN 1961:​2019-09, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, sieht in § 3, Absatz 2 den Auftraggeber in der Pflicht für die Schaffung der notwendigen Höhenfestpunkte zu sorgen. Somit steht fest: Den Bezugspunkt für die Einmessung der Baugrube stellt ein Vermesser im Auftrag des Auftraggebers her.

Dies ist in seiner Grundleistung für die Absteckung des Gebäudes vor Baubeginn enthalten. Mit Rohbaufertigstellung sollte der Bauherr dann diesen Vermesser beauftragen, die Meterpunkte im Haus anzubringen. Danach können alle Folgehandwerker ihre Arbeiten genau ausführen: Fensterbauer, Elektriker, Verputzer, Estrichleger, Fliesenleger, Schreiner für das Setzen von Innentüren, Treppenbauer usw.

Die Erstellung von Höhenfestpunkten muss vom Bauherrn beauftragt werden, es sei denn ein Generalunternehmer hat dies in seinem Leistungspaket.
Jeder Handwerker hat nach DIN 18299, VOB-B 2019-09, die Pflicht diese Meterpunkte für sein Gewerk zu prüfen und gegebenenfalls schriftlich Bedenken anzumelden.

Um die beauftragten Arbeiten auszuführen, hat der Handwerker ohne gesonderte Vergütung in seinen Nebenleistungen gemäß DIN 18299, VOB-B 2019-09, Absatz 4.​1.​3 Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten, Absteckzeichen während der Ausführung zu erstellen.

In seinen Leistungen ist jedoch nicht das Erstellen von Höhenpunkten gemäß DIN 1961 VOB-B 2019-09 § 3, Absatz 2 enthalten. Für diese Höhenpunkte muss der Auftraggeber sorgen.

Was muss ein Handwerker tun wenn keine Meterrisse im Haus vorhanden sind?
Er muss wie der Schreiner schriftlich Bedenken beim Auftraggeber anmelden. Siehe hierzu DIN 18355 VOB-C, Absatz 3.​1.​2. Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken geltend zu machen.​.​. bei fehlenden Bezugspunkten.
Definition Meterrisse

Fazit:

Auf jeder Baustelle muss ein Meterriss oder Meterpunkt vorhanden sein, um den Gewerken die genaue Höhe des fertigen Bodens mitzuteilen. Dies stellt sicher, dass Türen und Fenster reibungslos geöffnet und geschlossen werden können, Schalter und Anbauteile in der richtigen Höhe angebracht sind und Treppen am Eingang oder Ausgang keine Stolperfallen darstellen.

Achtung: Aktualität von Normen und Vorschriften prüfen.

! Achtung: Bitte beachten Sie, dass gebloggte Informationen von heute Morgen bereits veraltet sein können. Wir können daher keine Gewährleistungen für die gemachten Angaben gewähren. Überprüfen Sie daher immer die aktuellen Normen, Vorschriften, Bauordnungen, Baugesetze, Herstellerrichtlinien und Verordnungen für Ihren spezifischen Anwendungsfall.

Hinweis: 2023 ist ein Ergänzungsband erschienen.

Der VOB Ergänzungsband wurde 2023 erweitert und aktualisiert die aktuelle VOB 2019 durch die Aufnahme von modifizierten oder neuen ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) aus den Bereichen Hoch- und Tiefbau sowie DIN 18299.

Im VOB Ergänzungsband 2023 sind 21 überarbeitete oder neue ATV (Allgemeine Technische Vertragsbestimmungen) der VOB/C enthalten. Ein Ergänzungsband wird in der Regel veröffentlicht, wenn neue Ausgaben verschiedener ATV fertiggestellt sind, aber die Teile A und/oder B noch nicht in neuen Versionen verabschiedet werden konnten oder nur geringfügige Änderungen erfahren haben. Der Ergänzungsband hat zusammen mit der vorherigen Gesamtausgabe Gültigkeit.

Was wurde im Ergänzungsband 2023 überarbeitet?

3 neue ATV

  • DIN 18327 Brunnenbauarbeiten und Erdwärmesonden
  • DIN 18328 Aufbruch und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen
  • DIN 18448 Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
17 fachtechnisch überarbeitete ATV
  • DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art    
  • DIN 18301 Bohrarbeiten
  • DIN 18302 Spezialtiefbauarbeiten zum Ausbau von Bohrungen
  • DIN 18315 Verkehrswegebauarbeiten — Oberbauschichten ohne Bindemittel
  • DIN 18323 Kampfmittelräumarbeiten
  • DIN 18329 Verkehrssicherungsarbeiten
  • DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten
  • DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
  • DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
  • DIN 18340 Trockenbauarbeiten
  • DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten
  • DIN 18351 Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden
  • DIN 18353 Estricharbeiten    
  • DIN 18361 Verglasungsarbeiten    
  • DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
  • DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
  • DIN 18451 Gerüstarbeiten    
1 redaktionell überarbeitete ATV
  • DIN 18322 Kabelleitungstiefbauarbeiten

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Autor: Baugutachter Immobilienbewertung

Mein Name ist Norbert Köller. Seit 1985 bin ich als Baugutachter und Immobiliengutachter im Bereich von Wohnimmobilien tätig. Im Baugutachter Blog berichte ich über Immobilienbewertungen und Wertgutachten, die Wertermittlung - Wertfeststellung von Haus und Wohnung, über die Prüfung von Bestandsimmobilien beim Immobilienverkauf und Immobilienkauf, gebe Tipps rund um Haus, Wohnung und Garten. Regional bewerte und begutachte ich als Sachverständiger Wohnimmobilien. Einfamilienhäuser (EFH), Zweifamilienhäuser (ZFH), Doppelhaushälften (DHH), Reihenhäuser (RH), Eigentumswohnungen (ETW), Penthouse-Wohnungen, Maisonette-Wohnungen, Bungalows, Architektenhäuser, Stadthäuser und Villen. Wo? In Alzey, Bad Homburg, Bad Kreuznach, Bad Nauheim, Bad Schwalbach, Bad Sobernheim, Bad Vilbel, Bingen am Rhein, Darmstadt, Frankfurt, Friedberg, Kaiserslautern, Koblenz, Mainz, Nieder-Olm, Offenbach, Wiesbaden und weiteren Städten und Orten im Umfeld der genannten Städte. Senioren nutzen gern unsere Immobilienbewertung beim Verkauf ihrer Immobilie rund um Mainz und Wiesbaden.