
Für einen Immobilienkauf – Immobilienverkauf muss man einige Unterlagen zusammenstellen, die wir nachfolgend auflisten.
Im Grundbuchauszug findet man die Flur und die Flurstücknummer vom Grundstück, die Grundstücksgröße, die Eigentümer, eingetragene Rechte und Belastungen.
Die ist ein DIN A4 Blatt vom Katasteramt. Hier ist die Lage der Immobilie in der Straße zu erkennen.
Der Immobiliengutachter und die Bank benötigen vermaßte Grundrisspläne vom Haus, die Querschnitte und Ansichtszeichnungen.
Die Maße in den Plänen sind wichtig für die Wertberechnung.
Jede Immobilie hat eine bestimmte Wohnfläche. Diese Berechnung wird für die Bestimmung des Immobilienwertes benötigt.
Der Nachweis des umbauten Raumes = Kubaturberechnung = Länge mal Breiten mal Höhen.
Auflistung der Baumaterialien und der Ausstattung.
Der Wert einer Immobilie kann durch nachweisbare Renovierungen in den letzten 10 Jahren steigen. Was wurde renoviert? Vielleicht ist die eine oder andere Handwerkerrechnung noch auffindbar.
Der Energieausweis ist vorzulegen, Ausnahme Immobilie steht unter Denkmalschutz.
Liegt ein KfW-Zertifikat vor?
Wurde ein Luftdichtigkeitstest ausgeführt? (Relativ junge Häuser mit Wohnraumlüftung.)
Die Abrechnungen der letzten 3 Jahre sind vorzulegen.
Welche Denkmalschutz-Auflagen bestehen für den Standort der Immobilie?
Welche monatlichen Kosten fallen für die Immobilie an? Hier können Beträge unter und weit über 500 Euro pro Monat zusammenkommen.
Wo wurden die Grundleitungen vom Haus bis zur Straße verlegt? Gibt es in der Gemeinde eine Entwässerungssatzung?
Warum wird die Immobilie verkauft?
Meist liegt die Baugenehmigung für das Haus vor, eventuell auch für die Dachaufstockung, für erfolgte Umbauten oder Anbauten, den Wintergarten, der Garage oder das Carport.
Mit Glück findet man die Berechnungen für die Bauausführung der Immobilie.
Ist das Grundstück voll erschlossen und an den Straßenkanal angeschlossen? Sind alle Erschließungskosten bezahlt? Gibt es im Ort wiederkehrende Erschließungsbeiträge?
Den erhält man beim Bauamt. Oft ist kein einziger Eintrag zu finden. Eine Baulast sind Verpflichtungen des Grundstückseigentümers. Was kann im Baulastenverzeichnis unter anderem eingetragen sein?
Einräumung einer Bebauungsmöglichkeit im Grenzabstandsbereich,
Stellplatz- und Freiflächenbaulasten, Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten,
Zuwegungen, Aufstellungsorte für Mülltonnen, Stellplatzpflichtbaulast.
Die Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen nachzuweisen.
Vereinigungsbaulast. Die Verpflichtung, zwei verschiedene Grundstücke baurechtlich als Einheit behandeln zu lassen, z.B. um auf diese Weise die Errichtung eines einheitlichen Gebäudes auf der gemeinsamen Fläche beider Grundstücke zu ermöglichen.
Abstandsflächenbaulast: Die Verpflichtung, bestimmte Flächen eines Grundstücks nicht mit abstandflächenrelevanten Gebäuden zu bebauen und nicht für eigene Abstandflächen in Anspruch zu nehmen, um auf diese Weise den Nachweis der Abstandsflächen eines fremden Gebäudes zu ermöglichen.
Erschließungsbaulast: Die Verpflichtung, die Nutzung einer näher bezeichneten Fläche als Zugang, Zufahrt und/oder für die Durchführung von Leitungen zu dulden.
Kinderspielflächen-Baulast, Standsicherheits-Baulast, Rückbauverpflichtungen.
Zusammenstellung der Mieteinnahmen
Wann wurde das Haus errichtet? Wann wurden Nebengebäude errichtet?
Wie alt ist der Öltank? Nachweis der 5 jährigen Prüfungen.
Der aktuelle Feuerstättenbescheid und das Protokoll der letzten Heizungs- und Schornsteinprüfung sollten vorliegen.
Befindet sich auf dem Grundstück ein Brunnen?
Feuchtigkeit, Schimmelbefall, Schadstoffe in Baumaterialien, Schallprobleme, Schädlingsbefall, Probleme mit Rückstau vom Kanal? Sonstige Schäden? Streitigkeiten mit Nachbarn? Eventuell vorliegende Sachverständigengutachten?
Liegt im Bereich der Immobilie ein gültiger Bebauungsplan vor?
Sind Bäume auf dem Grundstück in einem Baumkataster eingetragen?
Der Erbpachtvertrag sollte vorliegen. Ändern sich die Konditionen, wenn die Immobilie verkauft wird? Beim Grundstückseigentümer schriftlich erfragen.
Auflistung von besonderen Bauteilen der Immobilie, die mit dem Kauf übergeben werden und somit Einfluß auf den Immobilienwert haben.
Liegen noch Kaufbelege oder Abrechnungen vor?
Zu den oben gelisteten Unterlagen werden die Teilungserklärung mit den Aufteilungsplänen benötigt, die Einträge im Wohnungsgrundbuch, die Protokolle der letzten 3 Eigentümmerversammlungen, der Wirtschaftsplan, die Mieteinnahmen, sind Modernisierungen – Sanierungen geplant? Auflistung von Renovierungen der letzten 10 Jahre. Wie hoch sind die Rücklagen der Gemeinschaft? Wie hoch die monatlichen Betriebskosten der Wohnung? Liegen Ertragswertgutachten vor? Wie viele Eigentümer wohnen im Haus? Auflistung eventueller Wohn- und Nutzungsrechte. Nachweis der Legionellenprüfung.
FAQ Wichtige Unterlagen Hauskauf – Hausverkauf. Haben Sie Ihre Frage bzw. eine entsprechende Antwort nicht gefunden, so nehmen Sie gerne Kontakt mit dem Gutachter auf. Wir beantworten Ihre Frage(n) gern und nehmen Anregungen dankend auf. Wir werden diese Seite fortlaufend ergänzen. Ihre Anrufe, Mitteilungen und Unterlagen werden von uns streng vertraulich behandelt.