Immobilienbewertung nach Immobilienwert

Fachbereich: Immobilienbewertung nach Immobilienwert.
Wertfeststellung – Wertermittlung und Wertgutachten von Haus und Wohnung.
Wertermittlung, Wertgutachten und Wertfeststellungen zum Festpreis plus Fahrtkosten nach Entfernungszonen, beides inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer!

Immobilienbewertung

Festpreis Immobilienbewertung nach Immobilienwert:
Wertermittlung – Wertfeststellung – Wertgutachten:

Berechnung nach Immobilienwert, siehe Tabelle unten, plus Fahrtkosten nach Entfernungszonen, siehe Tabelle unten, beides inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Honorar Gutachter Immobilienbewertung – Wertgutachten:

Immobilienwert-Wertgutachten

Folgende Wohnimmobilien begutachten wir:
Bungalows, Häuser im Bauhausstil, EFH, ZFH, DHH,
3-Fam.-Haus, RH, ETW, Maisonettewohnungen,
Penthouse-Wohnungen und FH.
EFH                = Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung
ZFH                = Zweifamilienhaus
DHH               = Doppelhaushälfte
3-Fam.-Haus = kleineres Dreifamilienhaus bis 250 m² Wohnfläche insgesamt
RH                  = Reihenhaus
ETW               = Eigentumswohnung
FH                  = Fertighäuser

Für denkmalgeschützte Häuser, Fachwerkhäuser, Villen und exklusive Häuser unterbreiten wird gern ein Angebot, wenn uns die Unterlagen vorliegen.

Aus welchen Anlässen werden wir mit einer Immobilienbewertung beauftragt?
Wertfeststellung – Wertermittlung und Wertgutachten von Haus und Wohnung:

  • Berechnung des aktuellen Marktwertes / Verkehrswertes der Immobilie.
  • Berechnung des aktuellen Marktwertes / Ertragswertes der Wohnung.
  • Berechnung Immobilienwert Elternhaus, wenn man Geschwister / Verwandte ausbezahlen will und untereinander in einem guten Verhältnis steht.
  • Berechnung des aktuellen Marktwertes / Verkehrswertes der geerbten Immobilie, der geerbten Wohnung, für den Verkauf oder die weitere Planung.
  • Berechnung des aktuellen Marktwertes / Verkehrswertes einer Immobilie für Erbengemeinschaften, die untereinander in einem guten Verhältnis stehen.
  • Berechnung des Immobilienwertes im Scheidungsfall, der im beiderseitigen Einvernehmen verläuft.
  • Berechnung Verkehrswert einer Immobilie für die eigene Hausdokumentation, man will den Wert der Immobilie dokumentiert wissen.          
  • Berechnung Verkehrswert zwecks Aufteilung der Immobilie innerhalb der Familie.
  • Berechnung Verkehrswert Elternhaus für den Pflegefall.
  • Berechnung Verkehrswert für den Immobilienverkauf.
  • Berechnung Verkehrswert zur Dokumentation einer geerbten Immobilie.
  • Berechnung Verkehrswert hochpreisiger Immobilien im Scheidungsfall, der im beiderseitigen Einvernehmen verläuft.
  • Berechnung Verkehrswert hochpreisiger Immobilien für den Immobilienverkauf.

Immobilienbewertung nach Immobilienwert.
Je nach Immobilientyp und Nutzung wird das Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder Vergleichswertverfahren angewendet.

Wann können Begutachtungen ausgeführt werden?
Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr.
Termine können bei uns kurzfristig ausgeführt werden.
Für die Besichtigung Ihrer Immobilie steht unser Sachverständiger und Immobiliengutachter auch samstags ab 11 Uhr für Sie bereit.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder über Ihre Mail, in der Sie uns Ihr Anliegen mitteilen. Unter der mobilen Nummer können Sie unseren Bausachverständigen meist direkt erreichen, falls er nicht gerade ein Haus oder eine Wohnung begutachtet.

Immobilienbewertung nach Immobilienwert.
Für die Ausarbeitung von Prüfberichten und Gutachten benötigen wir 2 bis 3 Tage nach dem Ortstermin. Die Ausarbeitung und Rechnung erhalten Sie jeweils als PDF-Datei per Mail.

Hinweis: Im Winter ist eine Begutachtung vom Tageslicht und von der Witterung – Schnee – Eis abhängig! Generell macht die Begutachtung einer Immobilie ohne ausreichende Helligkeit keinen Sinn. Unsere AGB.

Telefonkosten und Druckkosten
Alle Telefonkosten sind enthalten. Kosten für Fotokopien und Bilder entfallen, da wir Rechnungen und Gutachten per Mail als PDF-Datei an Sie versenden.

Wertgutachten-Tätigkeitsbereich

Begutachtung – Immobilienbewertung – Wertgutachten in:
Wertermittlung – Wertfeststellung Haus und Wohnung in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt, Bingen am Rhein, Bad Homburg vor der Höhe, Bad Kreuznach, Bad Nauheim, Bad Münster am Stein-Ebernburg, Bad Schwalbach, Budenheim, Ingelheim, Nieder-Olm und vielen weiteren Städten ohne lange Wartezeiten.

Gebiete in unserem Immobiliengutachter-Tätigkeitsbereich:
Hunsrück, Naheland, Rheinhessen, Rheingau, Main-Taunus, Hochtaunus, Pfalz und Wetterau. Städte und Orte in Rheinland-Pfalz und Hessen in den Postleitzahlgebieten PLZ 55, 56, 60, 61, 63, 64, 65, 66 und PLZ 67.

Fragen und Antworten? FAQ Wertermittlung Haus – Wohnung

Fachbereich: Immobilienbewertung
Wertfeststellung – Wertermittlung und Wertgutachten von Haus und Wohnung. Kurzfristige Termine möglich – Ausarbeitung in 2 bis 3 Tagen. 

Immobilienbewertung nach Immobilienwert.
Folgende Leistungen sind im Festpreis enthalten:
Überprüfung der von Ihnen vorgelegten Immobilienunterlagen vor dem Ortstermin (Begutachtung):

  • Lageplan = amtlicher Katasterplan = Flurkarte
    (Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
  • Baujahr Haus / Baujahr Heizungsanlage / Haustechnik
  • Exposé
  • Makler ja/nein/Welche Maklerfirma?
  • Wohnflächenberechnung
  • Berechnung umbauter Raum
  • Grundrisse und Querschnitte der Immobilie mit Außenmaßen
  • Aktuelle Grundbuchauszüge
  • Energieausweis sowie die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
  • Baubeschreibungen
  • Kopie Deckblätter Baugenehmigung(en) der Immobilie und aller erfolgten Erweiterungen, für die eine Baugenehmigung erforderlich war.
  • Entwässerungsplan
    (Verlauf der Grundleitungen im und vom Haus bis zur Straße)
  • Befindet sich auf dem Grundstück ein Brunnen?
  • Aktuelles Protokoll von der Heizungsanlage vom Schornsteinfeger von seiner letzten Begehung im Haus.
  • Liegt für das Gebiet ein Bebauungsplan vor?
  • Auszug Baulastenverzeichnis – sind Baulasten eingetragen?
  • Auszug Altlastenverzeichnis – liegen Altlasten auf dem Grundstück?
  • Ist das Haus barrierefrei?
  • Auflistung von Renovierungen in den letzten 10 Jahren.
  • Auflistung der monatlichen Nebenkosten für das Haus.
  • Haus und Eigentumswohnung: Eventuell vorliegende Sachverständigengutachten. Sind Altschäden bekannt? Feuchtigkeit? Schimmelbefall? Schadstoffe in Baumaterialien? Schallprobleme? Streitfälle mit Nachbarn? Sonstigen Schadensfälle und Rechtsfälle?
  • Haus und Eigentumswohnung: Probleme mit Rückstau vom Kanal und Verstopfungen im Haus? Versicherungsgutachten aus Wasserschäden, Brand-, Sturm- und Hagelschäden?
  • Ist das Grundstück voll erschlossen mit Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon, Glasfaser und Kabelanschluss?
  • Bei denkmalgeschützten Immobilien: Bestehende Auflagen zum Denkmalschutz? Erhaltungssatzung in der Straße?
    Gestaltungssatzung im Umfeld?
  • Liegt die Immobilie in einem Wasserschutzgebiet?
  • Liegt die Immobilie in einem Überschwemmungsgebiet?
  • Sind Grundwasser-Ereignisse bekannt? Überschwemmungen in der Nähe?
  • Liegt eine Baumsatzung im Umfeld der Immobilie vor?
  • Zusätzlich bei Wohnungen:
  • Der Wirtschaftsplan, die letzten 3 Eigentümerprotokolle, die Teilungserklärung,
  • das monatliche Hausgeld, die Jahresabrechnung der Wohnung, die vorhandenen Mieteinnahmen.
  • Stehen größere Instandsetzungsmaßnahmen in der Wohnanlage an?
  • Die Instandhaltungsrücklagen der Wohnung und auch der Gemeinschaft insgesamt.

Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen erfolgt der Ortstermin.
Fachbereich: Immobilienbewertung
Wertfeststellung – Wertermittlung und Wertgutachten von Haus und Wohnung. Besichtigung der Immobilie.

Die Begutachtung der Immobilie erfolgt durch eine augenscheinliche, stichprobenartige, zerlegungs- und zerstörungsfreie Sichtprüfung, Bauteilöffnungen werden nicht ausgeführt. Geneigte Dächer werden nicht begangen, sondern augenscheinlich betrachtet. Bei einer Bestandsimmobilie besteht immer ein Restrisiko für einen Erwerber. Jedem Immobilienerwerber obliegt es, vor einem Kauf – zu seiner Sicherheit, vertiefende Untersuchungen anstellen zu lassen, falls es die Verkäufer erlauben. Welche Mängel kann der Gutachter nicht erkennen? Verdeckte Mängel kann ein Gutachter nicht erkennen und auch nicht dafür haften.

  • Sichtprüfung von Haus und Wohnung.
  • Prüfung der Lage: Klima, Umfeld, Störeinflüsse, Infrastruktur.
  • Feststellung und Bewertung der vorhandenen Ausstattung.
  • Feststellung von Renovierungsmaßnahmen und eventuell sichtbaren Mängeln.
  • Durchführung von Feuchtigkeitsmessungen bei Erfordernis.
  • Es entstehen keine Mehrkosten für den Einsatz von Messgeräten, wie ein
    eventueller Einsatz der Wärmebildkamera bei geeigneten             Witterungsvoraussetzungen.
  • Berechnung der Wohnfläche, falls die Unterlagen fehlen.
  • Einmessung Längen und Breiten der Immobilie bei fehlendem Grundrissplan.
  • Besprechung und Beratung nach der Immobilienbegehung.
  • Detaillierte schriftliche Dokumentation. Unsere Gutachten
    sind, wenn es erforderlich ist, sehr umfangreich und an keinem
    Seitenumfang limitiert
    .
  • Es wird ohne Mehrkosten so viel geschrieben, wie es für die
    Begutachtung der Immobilie erforderlich ist. Meist sind es 60 bis 80 Seiten
    nach einer Hausbegehung / Wohnungsbegehung.
  • Berechnung des Marktpreises – Verkehrswertes anhand von
    Immobilienmarktberichten, einer Sachwertberechnung oder
    Ertragswertberechnung und aus aktuellen Vergleichspreisen rund um den
    Immobilienstandort.
  • Keine Nebenkosten oder Nebenkostenpauschalen.
  • Keine Vorauszahlungen.
  • Keine Kosten durch anfallende Stunden für die schriftliche Ausarbeitung.

Fachbereich: Immobilienbewertung
Wertfeststellung – Wertermittlung und Wertgutachten von Haus und Wohnung. Im Festpreis für ein Wertgutachten sind viele Leistungen und die
Erfahrungen aus 38 Berufsjahren rund um Immobilien enthalten.


Sie erhalten von uns eine überzeugende Gesamtleistung zum Festpreis.

Hinweis: Welche Begutachtungen führen wir nicht aus?
Immobilienbewertungen in Streitfällen führen wir nicht aus.
Mietgutachten führen wir nicht aus.
Hausabnahmen und Wohnungsabnahmen führen wir nicht aus.
Beweisaufnahmen und reine Bauschadensgutachten führen wir nicht aus.
Grundstücke im Erbbaurecht bewerten wir nicht.
Immobiliengutachten für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grundsteuer führen wir nicht aus.
Bauernhof    = nein, keine Begutachtung.
Gehöfte im Außenbereich = nein, keine Begutachtung.
Abrisshäuser = nein, keine Begutachtung.
Rohbauten, nicht fertiggestellte Immobilien = nein, keine Begutachtung.
Hochhaus-Wohnungen = nein, keine Begutachtung.

Autor: Baugutachter Immobilienbewertung

Mein Name ist Norbert Köller. Als Baugutachter und Immobiliengutachter blicke ich auf 38 Berufsjahre im Bereich von Immobilien zurück. Regional bewerte und begutachte ich als Bausachverständiger Wohnimmobilien. Einfamilienhäuser (EFH), Doppelhaushälften (DHH), Reihenhäuser (RH), Eigentumswohnungen (ETW), Penthouse-Wohnungen, Maisonette-Wohnungen, Bungalows, Architektenhäuser, Stadthäuser und Villen. Wo? In Bad Homburg, Bad Kreuznach, Bad Nauheim, Bingen, Frankfurt, Mainz, Nieder-Olm, Bad Schwalbach, Wiesbaden und weiteren Städten und Orten im Umfeld der genannten Städte. Im Baugutachter Blog berichte ich über Immobilienbewertungen und Wertgutachten, die Wertermittlung von Haus und Wohnung, über die Immobilienberatung beim Immobilienverkauf (Hauskaufberatung) und gebe Hinweise rund um Haus, Wohnung und Garten. Senioren nutzen gern unsere Immobilienbewertung und Immobilienbetreuung sowie unseren beliebten Beratungsservice und Seniorenservice beim Verkauf ihrer Immobilie rund um Mainz und Wiesbaden.