Fragen beim Hauskauf

Fragen beim Hauskauf? Welche wichtigen Fragen sind generell zu klären?

Fragen beim Hauskauf? Aus Sicht des Bausachverständigen und Gutachters sind folgende Fragen vorm Hauskauf zu stellen. Diese sollten schriftlich beantwortet werden.

Fragen beim Hauskauf

A. Gab oder gibt es im und am Haus Feuchtigkeitsprobleme?
Sind Nachbesserungen erfolgt?
B. Probleme mit Rissen und Rissbildungen? Wo sind Risse vorhanden?
C. Hat es einen Schimmelbefall in der Immobilie gegeben?
D. Gibt es Lärmbelästigungen im Umfeld der Immobilie?
E. Sind Schadstoffe im Haus oder auf dem Grundstück bekannt?

E. Liegt eine Baugenehmigung für die gesamte Immobilie vor?
F. Liegt ein Bebauungsplan vor?
G. Liegt der Entwässerungsplan vor?
H. Liegen Gutachten wegen Bauschäden vor? Baumängeln? Wurden die Schäden behoben?
I. Liegen verdeckte Mängel rund um die Immobilie vor? (Der Verkäufer muss alle ihm bekannten Mängel am Grundstück, dem Haus und den Nebengebäuden offenlegen.)
J. Liegen Wertgutachten oder Immobilienbewertungen vor?
K. Liegt ein Bodengutachten – Baugrundgutachten vor?
L. Liegt der Auszug aus dem Baulastenverzeichnis vor? Im Altlastenkataster sollten keine Hinweise auf Belastungen im Untergrund vom Grundstück stehen.

M. Gab oder gibt es wegen der Immobilie Rechtsstreitigkeiten?
N. Gab oder gibt es Probleme mit den Nachbarn?

O. Wie hoch sind die monatlichen Nebenkosten für die gesamte Immobilie? (Aufstellung)
P. Welche Wartungsverträge sind vorhanden?
Q. Gab oder gibt es Probleme mit der Heizung – Fußbodenheizung?
R. Warum wird die Immobilie verkauft?

Es reicht nicht ein Haus nur zu Begehen und wenig Fragen beim Hauskauf zu stellen. Die oben aufgelisteten Fragen sind sehr wichtig, weil dies Folgen nach dem Kauf für Sie haben könnte. Die Antworten auf die Fragen sollte man schriftlich bekommen.

Fragen sind ein Punkt bei der Prüfung einer Immobilie.
Ein weiterer Punkt sind die Unterlagen rund um die Immobilie.
Wesentliche Punkte sind die augenscheinliche Prüfung der sichtbaren Ausstattung und vom Marktwert der Immobilie. Was ist die Immobilie wert?

Welche Mängel kann der Gutachter nicht erkennen? Verdeckte Mängel kann ein Gutachter nicht erkennen und auch nicht dafür haften. Die Begutachtung der Immobilie erfolgt durch eine augenscheinliche, stichprobenartige, zerlegungs- und zerstörungsfreie Sichtprüfung, Bauteilöffnungen werden nicht ausgeführt. Geneigte Dächer werden nicht begangen, sondern augenscheinlich betrachtet. Bei einer Bestandsimmobilie besteht immer ein Restrisiko für einen Erwerber. Jedem Immobilienerwerber obliegt es, vor einem Kauf – zu seiner Sicherheit, vertiefende Untersuchungen anstellen zu lassen, falls es die Verkäufer erlauben.
Wir empfehlen beispielsweise vor dem Hauskauf die Fallleitungen und Grundleitungen am und unter dem Haus bis zum Anschluss an den Straßenkanal prüfen zu lassen und einen Dachdeckermeister für einen Dach-Check zu beauftragen, falls es die Verkäufer erlauben oder diese vertiefenden Untersuchungen sogar selbst als Nachweis ausführen lassen. Der Käufer weiß dann vor dem Kauf, ob die Kanalrohre dicht und in Ordnung sind und ob beim Dach größeren Maßnahmen unmittelbar anstehen. Augenscheinlich kann man aus Dachfenstern, Fenstern und vom Gelände aus nicht alle Bereiche von Dächern erfassen, da sie oft nicht einsehbar sind. Für geschätzte Kosten kann keine Haftung übernommen werden, da die Arbeiten unkalkulierbar geworden sind. Der Kauf einer Bestandsimmobilie birgt somit Restrisiken. Man muss mit der einen oder anderen Überraschung beim Kauf einer gebrauchten Immobilie rechnen oder den Kauf eines Neubaus mit bestehenden Garantien bevorzugen.

Fragen beim Hauskauf? Wir helfen Ihnen gern bei der Prüfung der Fragen. Sie erreichen uns per Mail unter Kontakt Baugutachter oder auf dem Festnetz unter der 06732 8555 oder Mobil auf dem Handy unter der 0151 677 625 64.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Seit 1985 Ihr kompetenter Bausachverständiger für Immobilienbewertung – Wertgutachten – Immobiliengutachter Landkreis Alzey-Worms, Landkreis Bad Kreuznach, Donnersbergkreis, Landkreis Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Landkreis Kaiserslautern,
Main-Taunus-Kreis, Landkreis Mainz-Bingen,
Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Wetteraukreis.
PLZ 55, 56, 60, 61, 63, 64, 65, 66 und PLZ 67.
Wertermittlung Immobilie
Honorar Gutachter

Autor: Baugutachter Immobilienbewertung

Mein Name ist Norbert Köller. Als Baugutachter und Immobiliengutachter blicke ich auf 38 Berufsjahre im Bereich von Immobilien zurück. Regional bewerte und begutachte ich als Sachverständiger Wohnimmobilien. Einfamilienhäuser (EFH), Zweifamilienhäuser (ZFH), Doppelhaushälften (DHH), Reihenhäuser (RH), Eigentumswohnungen (ETW), Penthouse-Wohnungen, Maisonette-Wohnungen, Bungalows, Architektenhäuser, Stadthäuser und Villen. Wo? In Alzey, Bad Homburg, Bad Kreuznach, Bad Nauheim, Bad Schwalbach, Bingen am Rhein, Darmstadt, Frankfurt, Kaiserslautern, Koblenz, Mainz, Nieder-Olm, Offenbach, Wiesbaden und weiteren Städten und Orten im Umfeld der genannten Städte. Im Baugutachter Blog berichte ich über Immobilienbewertungen und Wertgutachten, die Wertermittlung von Haus und Wohnung, über die Immobilienberatung beim Immobilienverkauf (Hauskaufberatung) und gebe Hinweise rund um Haus, Wohnung und Garten. Senioren nutzen gern unsere Immobilienbewertung und Immobilienbetreuung sowie unseren beliebten Beratungsservice und Seniorenservice beim Verkauf ihrer Immobilie rund um Mainz und Wiesbaden.