Baum im Garten nach Hauskauf fällen?

Baum im Garten nach Hauskauf fällen? Nein. Erst die Baumschutzsatzung vor Ort studieren und dann eine entsprechende Bestandsaufnahme machen. Bei der Begutachtung von Immobilien trifft man oft auf Gärten mit sehr hohen Bäumen mit breiten Kronen und nicht selten in Schieflage stehend. Manch ein Immobilienkäufer stellt sich die Entfernung von Bäumen nicht schwierig vor. Der eine Baum steht zu dicht am Haus, der andere direkt auf der Nachbargrenze, ein anderer Baum in bedrohlicher Schieflage im Vorgarten. Doch Vorsicht!

Baumschutzsatzung
Baum im Garten einfach fällen?

Alte Bäume auf einem Grundstück dürfen nicht einfach gefällt werden. Oftmals liegt in Gemeinden und Städten eine Baumschutzsatzung vor. Geschützt ist dann in vielen Fällen ein Baum der in einem Meter Höhe einen Stammumfang von 60 bis 80 cm hat. Beim Umweltamt oder Grünamt ist eine Fällgenehmigung zu beantragen. In der Regel ist dann eine Nachpflanzung erforderlich. Bei Bäumen über 100 Jahre ist der Denkmalschutz zuständig. Wer einen
geschützten Baum ohne Genehmigung fällt oder so beschädigt, dass dieser erkrankt oder abstirbt, kann mit einer Geldbuße bis zu
100 000,00 Euro bestraft werden.

Baum im Garten - Baumschutzsatzung
Bäume im Garten

In Frankfurt am Main benötigt man beispielsweise für Laubbäume, Ginkgobäume und Walnussbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 Zentimeter und für Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 Zentimetern einen Baumfällantrag. Es ist verboten, diese Bäume ohne Genehmigung zu fällen oder zu zerstören. Der Umfang wird in einem Meter Höhe gemessen. In einigen Bauschutzsatzungen fängt der Schutz schon ab 30 Zentimetern Umfang in 1 m Höhe gemessen an. Man muss sich somit am Standort erkundigen, welche Vorschriften zum Baumschutz dort gelten.

Baumschutz
Die jeweilige Baumschutzsatzung ist zu beachten.

Bei Grenzbäumen kann es erforderlich sein, die Nachbarn vor der Fällung eines Gartenbaumes um schriftlich ihr Einverständnis zu Bitten. Steht ein Gehölz mit dem Stamm der Grundstücksgrenze, gehört es mehreren Eigentümern. Bäume im Garten von  Erdgeschoss-Eigentumswohnungen sind hiervon, trotz Sondernutzungsrecht für den Gartenanteil, ebenfalls betroffen. In der Eigentümerversammlung muss das Fällen von Bäumen in der Regel erst von der Mehrheit der Miteigentümer beschlossen werden. Wer Gehölze eigenmächtig und ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer entfernt, macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Baum im Garten
Beim Hauskauf auf die Bepflanzung achten.

Nach dem genehmigtem Fällen einen neuen Baum pflanzen? Der Baumpfleger, der Bäume fällen darf, hat eine fundierte Ausbildung. Er kennt die Grundlagen der Baumpflege, die Gehölzbotanik. Er kennt den Aufbau, die Funktion, die Entwicklung und Lebensvorgänge der Bäume. Er ist firm in der örtlichen Gehözkunde. Für die Neupflanzung wird er zunächst im Bebauungsplan nachlesen, ob es hier Bepflanzungsvorschläge gibt. Er wird einen Ersatzbaum unter Berücksichtigung des Standortes und der Pflegeeigenschaften vorschlagen.

Er kennt die Böden in der Gegend und auch Krankheiten und Schädlinge von Gehölzen.

Worauf muss man achten, wenn man den eigenen Baum im Garten fällen möchte?

Gartenarbeit, Baum im Garten
Gartenarbeit nicht unterschätzen

Immobilienkäufer sehen oft einen wunderschönen Garten. Dieser ist aber nur schön, so lange er gepflegt wird. Hier einige Tipps rund um den Garten.

Wer einen Garten neu anlegt und das Setzen von Bäumen plant, sollte folgende Punkte bedenken: Bei der Gartengestaltung muss man sich vor dem Setzen eines Baumes sehr sorgfältig informieren! Welche Bäume sind laut textlicher Festsetzung des Bebauungsplanes zulässig? Welche Grenzabstände muss man einhalten? Wie groß wird ein Baum? Wie weit dehnt sich im Laufe der Jahre sein Wurzelwerk und seine Krone aus? Brechen Äste leicht bei Wind? Fällt viel Laub an? Welche Voraussetzungen braucht der Baum für ein gesundes Wachstum? Ist die regelmäßige Bewässerung gesichert?

Achtung. Jedes Bundesland hat ein eigenes Nachbarschaftsrecht. Sie müssen immer speziell für Ihr Grundstück die dort geltenden Vorschriften beachten.