Gutachter Hauskauf Mainz

Bewertung Immobilie vor dem Kauf? Gutachter Hauskauf Mainz hilft den geforderten Kaufpreis einer Immobilie marktgerecht zu bewerten.

In Mainz gibt es sehr gute Lagen wie Gonsenheim, Altstadt, Rosengarten und Teile der Innenstadt.

Gute Mainzer Lagen sind Laubenheim, Bretzenheim, Hartenberg und Volkspark. In Spitzenlagen werden stolze Preise pro Quadratmeter Wohnfläche bezahlt. Eine Überprüfung der Immobilie lohnt sich in vielen Fällen, da oftmals ein Instandhaltungsstau zu bewerten ist. Gern helfen wir auch Ihnen bei der Bewertung und Wertermittlung einer Immobilie in Mainz und Vororten.

Gutachter Hauskauf Mainz
Immobilienbewertung in Mainz am Rhein

Gutachter Hauskauf Mainz: Welche Haustypen begutachten wir? Einfamilienhaus- Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung, Zweifamilienhaus, Bungalow, Doppelhaushälfte, Reihenmittelhaus – Reihenendhaus, Eigentumswohnung – Penthousewohnung, Villa und Stadthaus und Fertighäuser.

Immobiliengutachter hilft beim Hauskauf
Fragen und Antworten (FAQ) zum Hauskauf und Wohnungskauf: Gutachter Hauskauf.
Für die Hauskaufberatung wurden zahlreiche Fragen gestellt, die wir nicht alle auf einer Seite unterbringen konnten. Somit haben wir zum Thema Gutachter Hauskauf eine 2. Seite erstellt: FAQ Gutachter Hauskauf Fragen zur Ausstattung.

Termine Immobilienwertermittlung: Termine mit dem Immobiliengutachter können bei uns ohne lange Wartezeiten ausgeführt werden. Von Montag bis Freitag ab 9 bis 19 Uhr. Für die Besichtigung Ihrer Immobilie steht unser Sachverständiger und Immobiliengutachter auch samstags von 11 bis 16 Uhr für Sie bereit. Für die Ausarbeitung vom Gutachten benötigen wir je nach Umfang 2 bis 3 Tage nach dem Begutachtungstermin. Die Ausarbeitung und Rechnung erhalten Sie als PDF-Datei per Mail.  Honorar Immobiliengutachter Mainz

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Anfrage per Mail. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt, der Datenschutz ist uns sehr wichtig. Kontakt

Hinweis: Immobilienbewertungen in Streitfällen und Mietgutachten führen wir nicht aus. Beweisaufnahmen und reine Bauschadensgutachten wegen Baumängeln, Immobiliengutachten für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grundsteuer führen wir nicht aus.