AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Sachverständigenleistungen, Immobilienbewertungen und Sichtprüfungen.

1. Vertragsgegenstand

A. Für die Zusammenarbeit zwischen Sachverständigem und Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

B. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn sie vom Sachverständigen ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

C. Gegenstand des Vertrags ist die in der Auftragsbestätigung definierte gutachterliche Leistung.

D. Der Auftraggeber hat den Verwendungszweck vollständig und korrekt anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

2. Aufträge

A. Aufträge, Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Sachverständigen (in der Regel per E‑Mail).

B. Der Auftrag umfasst gutachterliche Tätigkeiten wie Immobilienbewertungen, Wertgutachten, Sichtprüfungen vor Kauf sowie weitere vereinbarte Leistungen.

C. Thema und Verwendungszweck des Gutachtens werden bei Auftragserteilung schriftlich festgelegt.

3. Durchführung des Auftrags

A. Der Sachverständige arbeitet unabhängig, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen.

B. Der Sachverständige schuldet eine fachgerechte Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Entscheidungen auf Basis des Gutachtens liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

C. Die Hinzuziehung weiterer Fachleute erfolgt durch den Auftraggeber, sofern dies für die sachgerechte Bearbeitung erforderlich ist.

D. Vereinbarte Fristen gelten, sofern der Sachverständige nicht durch Umstände außerhalb seines Einflussbereichs an der fristgerechten Leistung gehindert wird.

E. Gutachten werden digital per E‑Mail übermittelt. Druckexemplare sind kostenpflichtig.

F. Überlassene Unterlagen verbleiben beim Sachverständigen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Pflichten des Auftraggebers

A. Der Auftraggeber ermöglicht den Zugang zum Objekt und informiert den Sachverständigen über alle relevanten Änderungen.

B. Alle für die Begutachtung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte sind vollständig und unentgeltlich bereitzustellen.

C. Weisungen, die zu inhaltlichen Fehlern führen würden, sind für den Sachverständigen nicht verbindlich.

5. Schweigepflicht

A. Der Sachverständige unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB.

B. Die Schweigepflicht gilt auch für Mitarbeitende des Sachverständigen.

C. Eine Entbindung ist nur schriftlich durch den Auftraggeber oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben möglich.

6. Leistungsumfang der Sichtprüfung

Die Sichtprüfung ist eine rein visuelle Begutachtung des Objekts. Sie erfolgt ohne zerstörende, invasive oder messtechnische Eingriffe. Der Sachverständige beurteilt ausschließlich die Bereiche und Bauteile, die ohne Hilfsmittel frei zugänglich und einsehbar sind.

Nicht Bestandteil der Sichtprüfung sind insbesondere:

  • Öffnen, Demontieren oder Entfernen von Bauteilen
  • zerstörende oder invasive Prüfungen
  • Messungen (Leitungen, Statik, Schall, Schadstoffe etc.)
  • Prüfung verdeckter oder nicht zugänglicher Bauteile
  • Prüfung technischer Anlagen, Leitungen oder Installationen
  • bauphysikalische oder statische Bewertungen

Die Sichtprüfung stellt keine umfassende technische Gebäudeanalyse dar. Es können nur solche Mängel erkannt werden, die bei normaler Betrachtung sichtbar oder offensichtlich sind. Verdeckte oder nicht zugängliche Schäden können nicht ausgeschlossen werden.

Bei Verdacht auf spezifische Problembereiche empfiehlt der Sachverständige die Hinzuziehung entsprechender Fachbetriebe oder Spezialgutachter.

7. Haftung

A. Der Sachverständige haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

B. Für Schäden aufgrund mangelhafter Gutachten haftet der Sachverständige nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

C. Die Weitergabe des Gutachtens an Dritte erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt den Sachverständigen von Ansprüchen Dritter frei.

D. Die Wertermittlung erfolgt nach den Grundsätzen der ImmoWertV 2021. Für verdeckte Mängel, nicht zugängliche Bauteile oder nicht erkennbare Schäden wird keine Haftung übernommen.

E. Für Schäden, die Gesundheit oder Leben betreffen, gilt eine Haftungsobergrenze von 250.000 €.

8. Gewährleistung

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Nachbesserung, sofern das Gutachten oder die erbrachte Leistung mangelhaft ist. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9. Urheberrecht

A. Das Urheberrecht am Gutachten verbleibt beim Sachverständigen.

B. Das Gutachten darf nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden.

C. Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung.

D. Veröffentlichungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig.

10. Zahlungsbedingungen

A. Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Honorarbasis und ist brutto ohne Abzug zu leisten.

B. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

C. Nebenkosten werden ausschließlich in Form von Fahrtkosten berechnet. Weitere Auslagen entstehen nicht, da sämtliche für die Begutachtung erforderlichen Unterlagen vom Auftraggeber bereitgestellt werden.

D. Leistungen nach Zeitaufwand werden mit 150 € brutto pro Stunde berechnet.

E. Fahrtkosten werden nach vereinbarten Entfernungszonen berechnet.

11. Terminvereinbarungen

Terminabsprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

12. Auskunftspflicht

Der Auftraggeber kann Auskunft über den Bearbeitungsstand, Fristen und voraussichtliche Auslagen verlangen.

13. Kündigung

A. Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich und bedarf der Schriftform.

B. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Sachverständige seine Pflichten grob verletzt.

C. Ebenso liegt ein wichtiger Grund vor, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt oder den Zugang zum Objekt verweigert.

14. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz.

15. Auftragnehmerin

Galant Bauträgergesellschaft mbH
Am Schlehdorn 2
55286 Sulzheim
Geschäftsführer: Norbert Köller

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen tritt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Weitere rechtliche Informationen finden Sie im Impressum und in der
Datenschutzerklärung.

Die Wertermittlung erfolgt nach den Grundsätzen der ImmoWertV 2021.

Baugutachter Immobilienbewertung
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